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Der innergemeinschaftliche Erwerb neuer Fahrzeuge
Einordnung in die Grundsystematik des innergemeinschaftlichen Lieferverkehrs
Die umsatzsteuerlichen Regelungen zum innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge (§ 1b UStG) scheinen auf den ersten Blick völlig unsystematisch zu sein. Brechen sie doch mit dem Grundsatz, dass steuerbare Vorgänge nur von Unternehmern realisiert werden können. Bei näherem Hinsehen wird jedoch deutlich, dass der innergemeinschaftliche Erwerb neuer Fahrzeuge ganz besonders die Systematik der Umsatzbesteuerung – insbesondere im internationalen Kontext – widerspiegelt: Aufgrund ihrer Konzeption soll mit der Umsatzsteuer der private Letztverbrauch besteuert werden. Im Ergebnis soll die Umsatzsteuer für eine bezogene Lieferung oder Dienstleistung stets in dem Staat abgeführt werden, in dem die Lieferung oder Dienstleistung nichtunternehmerisch, also privat genutzt wird. Auf allen unternehmerischen Vorstufen wird die Umsatzsteuerbelastung im Grundsatz durch den jeweiligen Vorsteuerabzug vermieden. Was ist also systematischer, als dass die Umsatzsteuer für den Erwerb neuer Fahrzeuge in dem Staat anfällt, in dem das Fahrzeug letztlich genutzt wird?
A. Grundsystematik des innergemeinschaftlichen Lieferverkehrs
I. Innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 6a UStG)
Warenlieferungen zwischen zwei Unternehmern, die...