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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 11 K 2718/12 G,U

Gesetze: UStG § 2 Abs.1UStG § 13 Abs. 1 Nr. 1aUStG § 13 Abs. 2UStG §16 Abs. 1 UStG § 17 Abs. 1UStG § 17 Abs. 2 Nr. 1GewStG § 5 Abs. 1

KG i.L. als Steuerschuldnerin der Umsatz- und Gewerbesteuer – Vertretung durch ehemalige Kommanditistin als Liquidatorin – Änderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG

Leitsatz

  1. Eine wegen Vermögenslosigkeit aus dem Handelsregister gelöschte GmbH & Co. KG (KG i.L.) besteht für umsatzsteuerliche und gewerbesteuerliche Zwecke bis zum Erlöschen der Steueransprüche weiter und wird insoweit – nach Löschung der Komplementär-GmbH - durch die als Liquidatorin fungierende ehemalige Kommanditistin als Liquidatorin vertreten.

  2. Eine Minderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage wegen Uneinbringlichkeit des Entgelts scheidet ungeachtet der Jahre später eingetretenen Insolvenz der Schuldnerin aus, wenn keine Umstände erkennbar sind, aus denen bereits im Jahr der Steuerentstehung geschlossen werden konnte, dass die Forderung auf absehbare Zeit rechtlich und tatsächlich nicht durchsetzbar sein würde.

Fundstelle(n):
CAAAF-86613

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 18.08.2015 - 11 K 2718/12 G,U

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