Berufsrecht | Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der HOAI (Kommission)
Die Europäische Kommission hat neun
Mitgliedstaaten aufgefordert, nicht gerechtfertigte Hindernisse für die
Erbringung von Dienstleistungen im Binnenmarkt zu beseitigen. Das
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland bezieht sich auf die Mindest-
und Höchsthonorare der HOAI.
Hierzu führt die Kommission u.a. weiter aus:
Gegen Deutschland wird ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, da die Vorschriften der HOAI hinsichtlich der Mindest- und Höchsthonorare für Architekten und Ingenieure nach Auffassung der Kommission zu unverhältnismäßigen und nicht gerechtfertigten Hindernissen für die Erbringung von Dienstleistungen im Binnenmarkt führen. Die Regelungen würden der Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG) zuwiderlaufen.
Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, der Kommission mitzuteilen, welche Maßnahmen zur Behebung dieses Problems ergriffen wurden.
Hinsichtlich der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) wird das Vertragsverletzungsverfahren nicht weiter geführt, nachdem die dortigen Regelungen durch die Dritte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom (BGBl 2016 I S. 1722) angepasst wurden.
Weitere Einzelheiten zu den Verfahren gegen die anderen Mitliedstaaten hat die Kommission auf ihrer Homepage veröffentlicht.
Quelle: EU Kommission, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
VAAAF-86462