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Bürokratieentlastungsgesetz: Neue Grenze für Rechnungen über Kleinbeträge
Nach dem zweiten Bürokratieentlastungsgesetz wird die bisherige Betragsgrenze von Kleinbetragsrechnungen (150 €) ab 2017 auf 200 € angehoben. Kleinbetragsrechnungen müssen nicht alle Pflichtangaben für eine Rechnung enthalten. Es genügen Datum, Adresse des Rechnungsstellers, Aufstellung der Waren/Leistungen, Entgelt sowie der darauf entfallende Steuerbetrag.