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Verdeckte Gewinnausschüttung bei Vermietung eines Einfamilienhauses an den Gesellschafter-Geschäftsführer
Gelten für einen ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter bei der Vermietung eines Einfamilienhauses dieselben Maßstäbe wie bei einer im Privatvermögen befindlichen Immobilie, die mit Gewinnerzielungsabsicht vermietet werden soll?
Nein. Mit zwei Urteilen vom - I R 8/15 NWB EAAAF-85889 und I R 12/15 NWB UAAAF-85888 hat der BFH entschieden, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer Kapitalgesellschaft nur dann bereit sein werde, die laufenden Aufwendungen für den Ankauf, den Ausbau und die Unterhaltung eines Einfamilienhauses zu (privaten) Wohnzwecken – also im privaten Interesse – eines Gesellschafters der Kapitalgesellschaft zu tragen, wenn der Gesellschaft diese Aufwendungen in voller Höhe erstattet würden und sie zudem einen angemessenen Gewinnaufschlag erhalte.
Beiden Verfahren lag der Sachverhalt zugrunde, dass eine GmbH einen bestimmten Teil eines ihr gehörenden Gebäudes an einen Allein- (I R 12/15) bzw. Minderheitsgesellschafter (I R 8/15) vermietete. Der Mietzins war marktüblich, jedoch vermochte er nicht die laufenden Kosten der hochwertig ausgestatteten Immobilien zu decken. Eine kostendeckende Miete w...