Online-Nachricht - Dienstag, 15.11.2016

Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug bei Angabe der Referenz- statt Rechnungsnummer (FG)

Ein Antrag auf Vorsteuervergütung ist auch wirksam, wenn statt der Rechnungsnummer die Referenznummer in der Rechnung angegeben wurde (; NZB anhängig).

Sachverhalt: Klägerin ist eine in Österreich ansässige Kapitalgesellschaft, die die Vorsteuervergütung im besonderen Verfahren nach § 18 Abs. 9 UStG i. V. mit §§ 59 ff. UStDV beantragte. Dem Vergütungsantrag lagen im Wesentlichen Rechnungen zu Grunde, für die in der Anlage zum Antrag nicht die in der Rechnung aufgeführte Rechnungsnummer, sondern eine in den Rechnungen enthaltene Referenznummer eingetragen wurde. Das FA lehnte den bezüglich Vergütungsantrag mit der Begründung ab, in der Anlage zum Antrag seien nicht, wie gesetzlich gefordert, die auf den Rechnungen angegebenen Rechnungsnummern eingetragen worden.

Hierzu führte das FG Köln weiter aus:

  • Der Klägerin steht ein Anspruch auf die begehrte Vorsteuervergütung für den Streitzeitraum zu.

  • Die Klägerin hat einen wirksamen Antrag eingereicht, insbesondere wurde die Anlage zum Antrag mit der Eintragung der in den streitgegenständlichen Rechnungen ausgewiesenen Referenznummer (statt der Rechnungsnummer) formwirksam ausgefüllt.

  • Im vorliegenden Fall genügt die Angabe der Referenznummern den Anforderungen an eine formwirksame Antragstellung im Vorsteuervergütungsverfahren. Selbst wenn nach dem „amtlich vorgeschriebenen Datensatz“ die Angabe der Rechnungsnummer verlangt wird, führt die fehlerhafte Angabe einer Rechnungsnummer nicht zur Unwirksamkeit des Vorsteuervergütungsantrags.

  • Die bloße Angabe einer Referenznummer statt der Rechnungsnummer mag zwar inhaltlich nicht zutreffend und damit nicht ausreichend sein, sie ist jedoch nicht „inhaltsleer“ und verfügt über einen minimalen eigenständigen Erklärungswert. Die Angabe der Referenznummer ermöglicht eine eindeutige Zuordnung der Rechnungen, die Gegenstand des Vorsteuervergütungsantrags sind.

Hinweis:

Der Volltext des Urteils ist auf der Homepage des FG Köln verfügbar. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist beim BFH unter dem Az. XI B 88/16 anhängig.

Quelle: (Sc)

Fundstelle(n):
NWB DAAAF-86309