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Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze
Neuregelungen zum 1. 4. 2017
Am hat der Bundesrat das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze bewilligt, nachdem es am bereits im Bundestag verabschiedet wurde. Das Gesetz tritt zum in Kraft. Darin finden sich umfangreiche Änderungen zur Neuregelung der Leiharbeit, aber auch Änderungen zur Neuregelung der Werkverträge. Bereits im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien angekündigt, die Leiharbeit auf die eigentliche Funktion hin zu beschränken und den Missbrauch von Werkverträgen zu verhindern. Nachdem der erste Entwurf des Gesetzes Ende 2015 veröffentlicht wurde und dieser nach massiver Kritik Anfang 2016 mit einer überarbeiteten Fassung in die Beratung ging, wurde letztendlich dem dritten Entwurf des Gesetzes zugestimmt.
I. Offenlegungspflicht
Mit dem Gesetz verfolgt der Gesetzgeber u. a. das Ziel, die Leiharbeit besser von den Werkverträgen abzugrenzen. Verleiher und Entleiher müssen die Überlassung des Leiharbeitnehmers in ihrer vertraglichen Vereinbarung konkret als solche bezeichnen. Dies muss noch vor der Überlassung des Leiharbeitnehmers erfolgen. Entleiher sollten darauf achten, dass der Leiharbeitnehmer auf seinen Status als Leiharbeitnehmer hingewiesen w...