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Städtebauliche Abgaben
Thomas Roeser

Städtebauliche Abgaben

Kostenerstattungs- und Ausgleichsbeträge sowie Investitionsabgabe

2016

ISBN Online: 978-3-482-81351-1
ISBN Print: 978-3-482-66771-8

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Städtebauliche Abgaben

Zweiter Teil:

Ausgleichsbeträge zur Finanzierung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen

§ 4 Gegenstand und Voraussetzungen des Ausgleichsbetrags

1Zu den städtebaulichen Abgaben, geregelt im Baugesetzbuch, zählt neben dem Kostenerstattungsbetrag nach § 135a Abs. 3 BauGB auch der Ausgleichsbetrag im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme. Nach § 154 Abs. 1 Satz 1 BauGB hat der Eigentümer – § 154 Abs. 1 Satz 2 BauGB dehnt die Haftung gesamtschuldnerisch bzw. anteilig auf Miteigentümer sowie auf Wohnungs- und Teileigentümer aus – eines in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks zur Finanzierung der Sanierung an die Gemeinde einen Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwerts seines Grundstücks entspricht. Damit enthält der Ausgleichsbetrag zwei Elemente, nämlich zum einen den Finanzierungszweck, zum anderen die Abschöpfung des dem jeweiligen Grundstückseigentümer durch die Sanierungsmaßnahme entstehenden Vorteils einer Bodenwerterhöhung. Deshalb wird die Rechtsnatur des sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrags allgemein als Beitrag bzw. als beitragsähnliche Abgabe mit Finanzierungsfunktion bezeichnet. Damit handelt es sich zugleich um eine öffentliche Abgabe im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO, so dass Widerspruch und Kl...