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BGH 08.09.2016 IX ZB 72/15, NWB 46/2016 S. 3438

Insolvenzrecht | Widerruf der Restschuldbefreiung

Ein Widerruf der Restschuldbefreiung kann auch dann nicht auf Pflichtwidrigkeiten aus der Zeit vor der Restschuldbefreiung gestützt werden, wenn das Insolvenzverfahren noch andauert. Der BGH hat ausgeführt, dass die im laufenden Insolvenzverfahren erteilte Restschuldbefreiung widerrufen werden kann, wenn der Schuldner nach Erteilung der Restschuldbefreiung seine Auskunfts- und Mitwirkungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt. Dies gilt auch dann, wenn er die vor Erteilung der Restschuldbefreiung [i]infoCenter „Insolvenzverfahren“ NWB BAAAB-05672 begonnene Pflichtverletzung danach fortsetzt.

Anmerkung:

Die Restschuldbefreiung kann nur widerrufen werden, wenn sich nachträglich herausstellt, dass der Schuldner eine seiner Obliegenheiten vorsätzlich verletzt und dadurch die Befriedigung der Insolvenzglä...

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