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Doppelte Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen im konkreten Einzelfall denkbar
Der NWB AAAAF-85043 entschieden, dass ein Finanzgericht Feststellungen zur doppelten Besteuerung beim Bezug einer Leibrente im konkreten Einzelfall nachholen muss. Die Aufhebung des klageabweisenden FG-Urteils war nötig geworden, da der BFH nach überschlägiger Prüfung des Rentenbezugs ab Dezember 2007 eines freiwillig rentenversicherten Selbständigen nicht ausschließen konnte, dass eine solche Doppelbesteuerung vorlag.
Die Kläger, zusammenveranlagte Ehegatten, hatten im Streitjahr 2008 entsprechend den Vorschriften des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG Einkünfte aus Leibrente in Höhe von 10.611 € zu versteuern. Diesen lag der Jahresbetrag der Rente in Höhe von 19.839 € zugrunde. Der Kläger war nach einer Ausbildung in den Jahren 1962 bis 1964 sowie einer rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit als Angestellter in den Jahren 1970 bis 1977 seit dem Jahr 1977 freiwillig rentenversicherungspflichtig gewesen. Seit 1984 hatte er meist den Höchstbetrag zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet. Im erfolglosen Einspruchs- wie auch im Klageverfahren hatte der Kläger anhand des vorgelegten Rentenversicherungsverlaufs substantiiert dargelegt, warum er der Ans...