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Abgrenzung von Eigengeschäft und Vermittlung beim Verkauf von Telefonkarten
Der BFH äußert sich zu der Frage, ob beim Verkauf sog. Calling-Karten umsatzsteuerlich von Vermittlungsleistungen oder von Telekommunikationsleistungen auszugehen ist.
A. Leitsatz
Wer als Unternehmer auf eigene Rechnung Telefonkarten erwirbt und diese an seine Kunden veräußert, kann auch dann selbst eine Telekommunikationsleistung ausführen, wenn er nach seinen AGB lediglich als Vermittler auftreten will.
B. Sachverhalt
Die Klägerin und Revisionsbeklagte ist eine inländische GmbH, die Telefonkarten an gewerbliche Abnehmer veräußert. Die Klägerin erwarb die Karten bei verschiedenen Telefonanbietern, die in Drittländern und dem EU-Ausland ansässig sind. Sie bezahlte die Karten sofort und behielt die beim anschließenden Verkauf der Karten vereinnahmten Beträge vollständig für sich ein, ohne eine Abrechnung mit den Lieferanten vorzunehmen. Bei Bestellung mussten die Kunden den von der Klägerin verwendeten AGB zustimmen, nach denen die Klägerin als Vermittlerin handelte. Die Unternehmerin ging davon aus, nur Vermittlungsleistungen erbracht zu haben. Zur Bestimmung der zu versteuernden Vermittlungsprovision zog sie aus den vollen Nennwerten, die sie den Abnehmern der Karten in Rechnung ge...