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Gesetzesänderung: Anpassung des Grundfreibetrags & Co. geplant
Aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags vom (BT-Drucks. 13/1558 und Plenarprotokoll 13/42) legt die Bundesregierung alle zwei Jahre einen Bericht über die Höhe des von der Einkommensteuer freizustellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern vor.
Die Bundesregierung will in einem Gesetzgebungsverfahren die Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags entsprechend den Vorgaben des voraussichtlichen 11. Existenzminimumberichts vornehmen. Zudem soll die sog. „kalte Progression“ abgemildert werden.
Wegen der gesetzgeberischen Erfahrungen bei der letzten Anhebung, die erst im Laufe des Jahres 2015 rückwirkend zum beschlossen wurde, soll das Gesetzgebungsverfahren offensichtlich noch im Jahr 2016 abgeschlossen werden. Hiermit wäre sichergestellt, dass die ab 2017 geltenden Signalbeträge von Arbeitgebern unmittelbar ab Januar 2017 in der Lohnsteuerabrechnung berücksichtigt werden können.
Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag soll in zwei Schritten in den Jahren 2017 und 2018 erhöht werden.
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2016 | 2017 | 2018 | |
Grundfreibetrag (Einzelveranlagung) | 8.652 € | 8.820 € | 9.000 € |
Das Gesetzgebungsverfahren ...