NWB Kommentar Bilanzierung
8. Aufl. 2017
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 248 Bilanzierungsverbote und -wahlrechte
Ausgewählte Literatur
Gabert, Die Bilanzierung von Filmrechten, StuB 2010 S. 891; Hennrichs, Immaterielle Vermögensgegenstände nach dem Entwurf des BilMoG, DB 2008 S. 537; Hüttche, Bilanzierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens im Lichte des BilMoG, StuB 2008 S. 163; Marx, Objektivierungserfordernisse bei der Bilanzierung immaterieller Anlagewerte, BB 1994 S. 2379; Mindermann, Der Ansatz immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, >StuB 2010 S. 658; Mindermann, Zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände, WPg 2008 S. 273; Moxter, Aktivierungspflicht für selbsterstellte immaterielle Anlagewerte, DB 2008 S. 1514; Theile, Immaterielle Vermögensgegenstände nach RegE BilMoG, WPg 2008 S. 1064.
I. Regelungsinhalt und -kontext
1Hinsichtlich der Aktivierung von Vermögensgegenständen verfolgt das Gesetz einen zweistufigen Aufbau:
Zu klären ist zunächst, ob ein ökonomischer Vorteil überhaupt Vermögensgegenstand ist oder als solcher gilt (abstrakte Bilanzierungsfähigkeit).
Für alle Fälle, in denen dies bejaht wird, schreibt § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB mit dem sog. Vollständigkeitsgebot (→ § 246 Rz. 3) die ...