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Kostenrecht – RVG
Dieses Prüfungstraining beschäftigt sich mit dem Kostenrecht und beinhaltet einen Querschnitt durch die in Abschlussprüfungen gerne genommenen Themen von Aufforderungsschreiben bis Zwangsvollstreckung. Viel Erfolg bei der Bearbeitung!
Aufgaben und Lösungen
RA Müller hatte außergerichtlich für Florentina Fröhlich im September 2014 eine Forderung in Höhe von 8.000 € geltend gemacht. Im Oktober 2016 erhält der Anwalt den Auftrag zur Klage, über die verhandelt wird. Welche Gebühren kann RA Müller in Rechnung stellen?
Aufgabe 1
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Außergerichtliche Vertretung (Wert 8.000 €) | ||
1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV | 592,80 € | |
+ | Auslagenpauschale Nr. 7002 VV | 20,00 € |
= | Zwischensumme | 612,80 € |
+ | 19 % USt Nr. 7008 VV | 116,43 € |
=
|
Summe
|
729,23 €
|
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Gerichtliches Verfahren (Wert: 8.000 €) | ||
1,3 Verfahrensgeb. Nr. 3100 VV | 592,80 € | |
+ | 1,2 Terminsgeb. Nr. 3104 VV | 547,20 € |
+ | Auslagenpauschale Nr. 7002 VV | 20,00 € |
= | Zwischensumme | 1.160,00 € |
+ | 19 % USt Nr. 7008 VV | 220,40 € |
=
|
Summe
|
1.380,40 €
|
Da der Auftrag zur außergerichtlichen Vertretung mehr als 2 Jahre erledigt ist, kommt gem. § 15 Abs. 5 Satz 2 RVG eine Gebührenanrechnung nicht mehr in Betracht. Die Verfahrensgebühr entsteht anrechnungsfrei.