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Kostenrecht – Grundlagen, Teil 1
Der nachstehende Beitrag beschäftigt sich mit den Grundlagen des Kostenrechts, also u. a. mit den Themen Gebührenarten, Erfolgshonorar, Fälligkeit, Honorarvereinbarungen, Vergütungsrechnung, Vorschussrechnung etc. Kenntnisse der Grundlagen im Kostenrecht sind sowohl für die Zwischenprüfung als auch für die Abschlussprüfung von besonderer Bedeutung. In einem zweiten Beitrag werden die Themen Gegenstandswerte und Auslagen behandelt.
Kostengesetze
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz regelt die Vergütung der Rechtsanwälte.
Im Gerichtskostengesetz befinden sich Vorschriften zur Berechnung der Gerichtskosten. Aus dem GKG ist also abzulesen, in welchem Umfang Gerichtskosten für welches Verfahren zu entrichten sind. Im GKG befinden sich auch Vorschriften zu den Gegenstandswerten, nach denen die anwaltliche Tätigkeit abgerechnet wird.
In diesem Gesetz über die Gerichtskosten in Familiensachen werden die Gerichtskosten und die Gegenstandswerte in Familiensachen geregelt.
Das Gerichts- und Notarkostengesetz enthält Bestimmungen über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Notare und Gerichte.
GVKostG
Im Gesetz über die Kosten der Gerichtsvollzieher sind deren Gebühren und Auslagen geregelt.
Das Justizvergütungs und -entschädi...