Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzrealisierung bei aus zeitpunkt- und zeitraumbezogenen Teilen bestehender Gesamtleistung
I. Sachverhalt
U fertigt in Kleinserien innovative Drohnen, die (im Ersatz für bisher durchgeführte Hubschrauberflüge) Netzbetreibern die Luftinspektion von Freileitungen ermöglichen. Wesentliche Komponenten der Drohnen sind von U patentiert worden. Im Hinblick auf den Patentschutz ist Dritten eine Fertigung dieser Komponenten etwa zur Ersatzteilversorgung der Drohnennutzer rechtlich nicht möglich.
An den Kunden K wird eine Drohne zum gegen einen Festpreis ausgeliefert. U hat sich zugleich verpflichtet, gegen eine jährliche Pauschale für zehn Jahre die Versorgung mit Ersatzteilen zu gewährleisten. Nach der internen Planung erwartet U, dass etwa 25 % der aus dem Vertrag bei ihm entstehenden Gesamtkosten auf die Ersatzteilversorgung, 75 % auf die Drohnen entfallen.
Für die Würdigung des Falls soll unterstellt werden, dass Drohnenlieferung und Ersatzteilvereinbarung wegen IFRS 15.27(b) eine einheitliche Leistungsverpflichtung begründen.
II. Fragestellung
Wie ist der Umsatz zu realisieren?
III. Lösungshinweise
1. Problemstellung
Komplex ist die Frage der Umsatzrealisation bei U deshalb, weil die einheitliche Verpflichtung mehrere Teilleistungen umfasst, für die bei ...