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PiR Nr. 11 vom Seite 307

Einstufung eines Tochterunternehmens als zur Veräußerung gehalten gem. IFRS 5

Verlust der Beherrschung

Dipl.-Ök. Matthias Albrecht

Verliert ein Unternehmen infolge eines Verkaufsplans die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, so ist dieses als zur Veräußerung gehalten einzustufen, sofern die Kriterien gem. IFRS 5.6-8 erfüllt sind. Der beherrschende Anteil an einem Tochterunternehmen kann sich jedoch nicht nur durch einen Verkauf von Anteilen, sondern auch aufgrund anderer Szenarien reduzieren. Der Beitrag stellt drei Fälle des Beherrschungsverlustes vor, die nicht unmittelbar auf einem Verkaufsplan basieren.

Zülch, Aufgegebene Geschäftsbereiche (discontinued operations) (IFRS), infoCenter NWB PAAAC-32082

Kernaussagen
  • Verliert ein Unternehmen infolge eines bindenden Verkaufsplans die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, so stellt dieses eine Veräußerungsgruppe dar und alle Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens sind als zur Veräußerung gehalten einzustufen.

  • Der Begriff des Verkaufsplans ist in einem weiten Sinne zu verstehen und umfasst auch wirtschaftlich gleichwertige Formen der Übertragung von Rechten, durch die die Beherrschung über ein Tochterunternehmen aufgegeben wird.

  • In jedem Fall müssen die Kriterien gem. IFRS 5.6-8 erfüllt sein, um ein Tochterunternehmen bei...

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Einstufung eines Tochterunternehmens als zur Veräußerung gehalten gem. IFRS 5

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