Arbeitshilfe Mai 2018

Umwandlungssteuerrecht: Zeitpunkt der Realisierung stiller Reserven bei einer Vermögensübertragung gegen eine Gegenleistung in Form einer Sachleistung?

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Wird im Rahmen einer Vermögensübertragung (Vollübertragung) nach § 174 Abs. 1 UmwG als Gegenleistung die Erbringung einer Sachleistung vereinbart, in der stille Reserven vorhanden sind, weil der Buchwert in der Bilanz der Übernehmerin unter dem Wert liegt, mit dem das Vermögen der übertragenden Körperschaft übernommen wird, unterliegt dann dieser Gewinn in dem Veranlagungszeitraum, in dem der steuerliche Übertragungsstichtag liegt, der Besteuerung, wenn die Gegenleistung erst im Folgejahr bewirkt wird?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB MAAAF-85266