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Hat die Rechnung als Voraussetzung des Vorsteuerabzugs ausgedient?
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB JAAAF-84927 Das Recht auf Vorsteuerabzug setzt den Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung voraus. Fehlen Angaben auf der Rechnung oder sind diese mangelhaft, ist der Abzug gefährdet. Abhilfe kann zwar eine nachträglich vorgelegte Rechnungsberichtigung schaffen. Diese wird jedoch regelmäßig nur mit Wirkung für die Zukunft anerkannt. Das kann zu Nachzahlungszinsen in Höhe von 6 % p. a. und damit zu einer finalen finanziellen Belastung des Unternehmers führen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Kernaussagen der EuGH-Urteile „Senatex“ und „Barlis 06“
[i]EuGH, Urteile vom 15. 9. 2016 - Rs. 518/14, Senatex NWB XAAAF-82024, und Rs. 516/14, Barlis 06 NWB HAAAF-82025 Der EuGH entschied am in den Rechtssachen „Senatex“ NWB XAAAF-82024 und „Barlis 06“ NWB HAAAF-82025 über die Bedeutung der Rechnung und ihrer Berichtigung für das Vorsteuerabzugsrecht. Er stellt in seinen Urteilen dessen hohe Bedeutung heraus. Es sei Grundprinzip und integraler Bestandteil des Umsatzsteuersystems, aufgrund des Neutralitätsgrundsatzes grds. nicht einschränkbar und müsse sofort ausgeübt werden können. Es entsteht, sobald dessen materiellen Voraussetzungen erfüllt sind. Liegen diese vor, müsse das Recht auch ausgeübt werden können, wenn gewisse formelle Bedingungen – wie die Rechn...