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Schenkungsteuer – Übertragung eines Kommanditanteils unter Nießbrauchs- vorbehalt (FG)
Wird ein Kommanditanteil unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen und der Schenker bevollmächtigt, die Stimm- und Verwaltungsrechte für den Erwerber auszuüben, ist der Erwerber dennoch als Mitunternehmer anzusehen, wenn dieser nicht gehindert ist, die ihm als Kommanditisten zustehenden Stimm- und Verwaltungsrechte selbst wahrzunehmen.
Hintergrund: Nach § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG gelten die Steuervergünstigungen der Absätze 1 und 2 der Vorschrift für inländisches Betriebsvermögen beim Erwerb u. a. eines Anteils an einer Gesellschaft i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 EStG. Die Steuervergünstigungen sind nur zu gewähren, wenn das durch Schenkung unter Lebenden erworbene Vermögen durchgehend sowohl beim bisherigen als auch beim S. 367neuen Rechtsträger den Tatbestand des § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG erfüllt. Dieser ist nur erfüllt, wenn der Erwerber Mitunternehmer wird. ...