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Gesetzgebung – Bundesrat bestätigt Kompromiss zur Erbschaftsteuer
Der Bundesrat hat am 14. 10. 2016 der Reform der Erbschaftsteuer zugestimmt und damit den Weg für neue Regeln zur Steuerbegünstigung von Firmenerben freigemacht. Mit der lange umstrittenen Neuregelung sollen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. Nach § 37 Abs. 12 ErbStG finden die Neuregelungen im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz auf Erwerbe Anwendung, für die die Steuer nach dem 30. 6. 2016 entsteht. Die Änderungen im Bewertungsgesetz sind auf Bewertungsstichtage nach dem 31. 12. 2015 anzuwenden (§ 205 Abs. 11 BewG).
Hinweis: Aus Sicht der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) ist zumindest zweifelhaft, ob der nun gefundene Kompromissvorschlag vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hat, so die Bundessteuerberaterkammer in ihrer Pressemitteilung vom 13. 10. 2016. Grundsätzlich begrüße d...