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Gewerbesteuer | Erweiterte Kürzung für eine grundstücksverwaltende, gewerblich geprägte Personengesellschaft – Vorlage an den Großen Senat
Mit Beschluss vom wird dem Großen Senat des BFH gem. § 11 Abs. 2 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Ist einer grundstücksverwaltenden, nur kraft ihrer Rechtsform gewerbliche Einkünfte erzielenden Gesellschaft die sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG auch dann nicht zu gewähren, wenn sie an einer grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft beteiligt ist?
Es geht um die erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft (GmbH & Co. KG), deren Erträge S. 3293(neben geringfügigen Zinseinnahmen) ausschließlich aus der Beteiligung aus einer GbR resultierten, die nur Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung durch Vermietung ihres Grundstücks erzielte. Mit überzeugenden Gründen möchte der Senat – d...