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Einkommensteuer | Einbeziehung von Wechselkursgewinnen bei der Veräußerung von Wertpapieren
Nach dem ist die Einbeziehung von Wechselkursgewinnen in die Berechnung des Gewinns aus der Veräußerung von Wertpapieren im Privatvermögen (§ 20 Abs. 4 Satz 1 EStG) verfassungsrechtlich auch dann nicht zu beanstanden, wenn kein Umtausch des in ausländischer Währung erzielten Veräußerungspreises in Euro vorgenommen, sondern direkt in derselben Währung wieder neu angelegt worden ist.
Das Finanzgericht stellt klar, dass es zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns als Differenz zwischen dem Veräußerungspreis und den Anschaffungskosten sowie den Veräußerungskosten geboten sei, die in ausländischer Währung getätigten Anschaffungskosten und den erzielten Veräußerungspreis stichtagsbezogen in Euro umzurechnen. Der Wertzuwachs/-verlust des ...BStBl 2012 II S. 564