Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erbschaftsteuer | keine Aussetzung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher Bedenken bezüglich ErbStG (§ 19 Abs. 1 ErbStG; §§ 9, 12 BewG)
Soweit der II. Senat des BFH in seinem Vorlagebeschl. v. - II R 61/99 (BStBl 2002 II S. 598) § 19 Abs. 1 ErbStG i. d. F. des JStG 1997 i. V. mit weiteren Vorschriften des ErbStG und BewG wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) für verfassungswidrig hält, kommt nach dem eine Aussetzung der Vollziehung der auf diesen Vorschriften beruhenden Steuerbescheide nicht in Betracht. Der Senat führt dazu weiter aus: Die Erfordernisse verlässlicher Finanz- und Haushaltsplanung und eines gleichmäßigen Verwaltungsvollzugs für Zeiträume einer weitgehend schon abgeschlossenen Veranlagung können es nach Auffassung des BVerfG rechtfertigen, eine bisherige, mit dem Grundgesetz unvereinbare Besteuerung für zurückliegende Kj weiter anzuwenden. Es erscheint danach nahezu ausgeschlossen, dass das BVer...