NWB Nr. 44 vom Seite 3281

Wie kann man sich am besten einbringen?

Claudia Kehrein | Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Der Umgang mit Veränderungen in der Gesellschaft

Gründungen sowie Umstrukturierungen von Personengesellschaften erfolgen häufig im Zusammenhang mit der Übertragung von Wirtschaftsgütern aus dem Privatvermögen eines Gesellschafters in das Gesamthandsvermögen der Gesellschaft. Ob dieser Vorgang zu einer (unentgeltlichen) Einlage oder einer (entgeltlichen) Einbringung in Form eines tauschähnlichen Vorgangs führt, war in der Vergangenheit lange Zeit strittig. In einer Grundsatzentscheidung hatte der klargestellt, dass es hierfür entscheidend darauf ankommt, auf welchen Gesellschafterkonten die entsprechenden Buchungen vorgenommen wurden. Einbringungen gegen Buchung auf einem Gesellschafterkonto sind danach nur dann entgeltliche Vorgänge und führen damit nur dann zur Gewährung von Gesellschaftsrechten, wenn ein Kapitalkonto angesprochen wird, nach dem sich die maßgebenden Gesellschaftsrechte, insbesondere das Gewinnbezugsrecht, richten. Dies ist in der Regel das Kapitalkonto I. Keine gesicherte Rechtsprechung existiert hingegen zu der Frage, ob vollumfänglich eine Gewährung von Gesellschaftsrechten vorliegt, wenn die Einbringung sowohl auf dem Kapitalkonto I als auch auf dem Kapitalkonto II verbucht wird. Dies hat der Bundesfinanzhof ausdrücklich offen gelassen. Die Behandlung dieser in der Praxis häufig vorkommenden Mischfälle sowie der teilentgeltlichen Übertragungen, also wenn das vereinbarte Entgelt den Verkehrswert des Wirtschaftsguts unterschreitet, analysiert Schmudlach auf .

Bei der Übertragung von Gesellschaftsrechten an einer Kapitalgesellschaft spielt die Berücksichtigung von steuerlichen Verlustvorträgen eine zentrale Rolle, denn im Falle eines sog. schädlichen Anteilseignerwechsels droht – je nach Umfang der Übertragung quotal oder vollständig – der Untergang der im Unternehmen vorhandenen nicht genutzten Verluste. Die Diskussionen rund um § 8c KStG und die damit verbundenen Verlustabzugsbeschränkungen werden zurzeit intensiver geführt denn je. So hat im Februar dieses Jahres das Europäische Gericht die Auffassung der Europäischen Kommission bestätigt, die die deutsche Sanierungsklausel als unzulässige europarechtswidrige Beihilfe eingestuft hat. Die beiden betroffenen deutschen Unternehmen haben gegen diese Entscheidung Klage eingelegt, die nun beim Europäischen Gerichtshof anhängig ist. Durch ein kürzlich veröffentlichtes Urteil des Finanzgerichts Münster ist auch die Kontroverse um die Möglichkeit der Nutzung von Verlusten bei einem unterjährigen schädlichen Beteiligungserwerb neu entbrannt. Den aktuellen Meinungsstand zum Verlustabzug bei Körperschaften stellt Ronneberger auf der dar.

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Claudia Kehrein

Fundstelle(n):
NWB 2016 Seite 3281
SAAAF-84830