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Nachträgliche Zahlungen aus einem beendeten Arbeitsverhältnis und Abfindungszahlungen
Arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Betrachtung
Zahlungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind in unterschiedlicher Form denkbar. Zum einen kann der Arbeitnehmer noch Entgeltansprüche haben, die der Arbeitgeber erst nach der eigentlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses begleicht. In Betracht kommen hier insbesondere Bonuszahlungen, die Auszahlung von Überstunden oder die Urlaubsabgeltung und Gehaltsnachzahlungen wegen unwirksamer Kündigung. Zum anderen können Abfindungszahlungen (Entlassungsentschädigungen) fällig werden. In steuer-, arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht haben die verschiedenen Zahlungen unterschiedliche Konsequenzen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Entgeltzahlungen
[i]Offene Ansprüche des ArbeitnehmersBei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können offene Ansprüche seitens des Arbeitnehmers auf Entgeltzahlung bestehen. Typische Fälle sind die Auszahlung abgeleisteter, aber noch nicht vergüteter Überstunden, die Urlaubsabgeltung oder Bonuszahlungen.
1. Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Einordnung
a) Abgrenzung einmalig gezahltes Arbeitsentgelt und laufende Arbeitsentgelte
Zur sozialversicherung...