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Nachträgliche Zahlungen aus einem beendeten Arbeitsverhältnis und Abfindungszahlungen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB LAAAF-84585 Zahlungen des Arbeitgebers nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind in unterschiedlicher Form denkbar und haben in arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Hinsicht unterschiedliche Konsequenzen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Arbeits- und sozialrechtliche Einordnung
[i]AbfindungenAbfindungen, die als echte Entlassungsentschädigung für den Verlust des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, sind beitragsfrei in der Sozialversicherung.
[i]Diffenrenzierung, ob einmalig gezahltes Entgelt oder laufendes ArbeitsentgeltFür die sozialversicherungsrechtliche Behandlung von bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses offenen Entgeltzahlungsansprüchen ist zu differenzieren, ob es sich um Ansprüche auf einmalig gezahltes Entgelt oder um laufendes Arbeitsentgelt handelt.
Die beitragsrechtliche Behandlung einmalig gezahlten Entgelts wie z. B. Urlaubsabgeltung hängt vom Auszahlungszeitpunkt ab. Liegt dieser vor dem 31. 3. des auf das Jahr des Ausscheidens aus dem Beschäftigungsverhältnis folgenden Kalenderjahres, ist es dem letzten Entgeltzahlungszeitraum des laufenden Kalenderjahres zuzuordnen. Liegt er danach, besteht Beitragsfreiheit. Laufende Entgelte wie z. B. Überstundenabgeltung sind grds. auf die Entgeltabrechnungszeit...