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NWB direkt Nr. 43 vom Seite 1177

Die Abschichtungsvereinbarung im Erbrecht

Ursula Zehentmeier

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB VAAAF-83896 Der BGH hat in seinem sog. Abschichtungsurteil vom - IV ZR 346/96 (BGHZ 138 S. 8) die Abschichtung als dritten Weg der Erbauseinandersetzung neben der Auseinandersetzung bzw. Teilung des Nachlasses durch Vertrag (§ 2042 BGB) und der Erbteilsübertragung anerkannt. Das OLG Frankfurt/M. hat die Zulässigkeit und grundsätzliche Formfreiheit einer Abschichtungsvereinbarung in einem aktuellen Beschluss vom - 20 W 76/15 NWB KAAAF-67921 bestätigt.

Ausführlicher Beitrag s. .

Alternative zum Auseinandersetzungsvertrag und zur Erbteilsübertragung

[i]Zeit- und KostenersparnisNeben den klassischen Wegen der Erbauseinandersetzung, namentlich durch Auseinandersetzungsvertrag (§ 2042 BGB) und Erbteilsübertragung (§ 2033 BGB), bietet die sog. Abschichtung eine zeit- und kostengünstige Alternative in Fällen, in denen sich ein Miterbe ohne großen Aufwand und im Einvernehmen mit allen Miterben aus der Erbengemeinschaft „verabschieden“ will.

Rechtliche Konstruktion

[i]Ausscheidungsvertrag, dingliche Rechtsänderung kraft GesetzesBei der Abschichtung scheidet ein Miterbe ohne Erbteilsübertragung aus der Erbengemeinschaft aus, indem er seine Mitgliedschaftsrechte an der Erbengemeinschaft aufgibt. Sein Ausscheiden wirkt nicht nur schuldrechtlich, sondern auch dinglich. Sein Nachlas...

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