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OLG Düsseldorf 19.05.2016 I-16 U 72/15, NWB 43/2016 S. 3222

Vertragsrecht | Vertragsannahme mittels automatischer Bestätigungsmail

Eine automatische Bestätigungsmail (§ 312i Abs. 1 Nr. 3 BGB) ist regelmäßig zugleich als eine auf die Vertragsannahme gerichtete Willenserklärung auszulegen, wenn der Empfänger dies so verstehen durfte. Das ist bei einer mit „Auftragsbestätigung“ überschriebenen Erklärung „Vielen Dank für Ihren Auftrag. Wir werden Ihre Bestellung umgehend bearbeiten“ der Fall.

Anmerkung:

I. d. R. ist die beim Onlinekauf S. 3223obligatorische Bestätigungsmail nur eine Wissenserklärung, die zwar auch mit der Willenserklärung in Form der Annahme verbunden werden kann (vgl. dazu NWB GAAAE-26095), ihr genauer Charakter bestimmt sich aber ausgehend vom objektiven Empfängerhorizont und kann – wie im Streitfall – angesichts der verwendeten Formulierungen deshalb auch den ...

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