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WP Praxis Nr. 11 vom Seite 283

Wechsel des Abschlussprüfers aufgrund eines abweichenden Beschlusses der Hauptversammlung

Umsetzung der EU-Abschlussprüferreform in Deutschland

WP/StB Georg Lanfermann

Die EU-Abschlussprüferreform erfordert bei Unternehmen von öffentlichem Interesse in Zukunft eine stark formalisierte Vorgehensweise hinsichtlich der Auswahl des Abschlussprüfers. Insbesondere der Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss wird verpflichtet, sich stärker mit der Auswahl des Abschlussprüfers zu beschäftigen und in regelmäßigen Abständen eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen. Diese vorbereitenden Tätigkeiten von Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss sollen dazu beitragen, dass die Anteilseigner in der Hauptversammlung eine fundierte Entscheidung hinsichtlich der Wahl des Abschlussprüfers treffen. Der folgende Beitrag diskutiert am Beispiel der Rechtsform der Aktiengesellschaft die besonderen Fallkonstellationen, in denen die Hauptversammlung eines Unternehmens von öffentlichem Interesse vom Vorschlag des Aufsichtsrats abweicht und beschließt, einen anderen Abschlussprüfer zu wählen.

Kernaussagen
  • Die EU-Abschlussprüferreform erfordert bei Unternehmen von öffentlichem Interesse von Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss stark formalisierte Schritte zur Ableitun...

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