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Fallstudie zu grundstücksbezogenen Beratungsleistungen
Beratungsleistungen der Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater im Zusammenhang mit einem Grundstück
Investitionen von im Ausland ansässigen Gesellschaften in deutschen Grundbesitz führen in einer Vielzahl von Fällen zu Beratungsleistungen der deutschen Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare an die im Ausland ansässige Gesellschaft. Für das Jahr 2016 wird ein Transaktionsvolumen auf dem deutschen Immobilien-Investmentmarkt zwischen 62 und 65 Milliarden € prognostiziert (vgl. www.statista.com). Zu den gefragtesten Anlageimmobilien des Marktes für Gewerbeimmobilien zählen Büroimmobilien. Bedeutende Investoren in Büroimmobilien sind beispielsweise Immobilien-AGs oder REITs, Equity oder Real Estate Funds, Spezialfonds sowie Pensionskassen.
I. Einführung
Abweichend vom Grundsatz nach § 3a Abs. 2 UStG, wonach die sonstige Leistung an einen Unternehmer an dem Ort ausgeführt wird, von dem aus der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt (Empfängerortprinzip), gehören die sonstigen Leistungen, die im Zusammenhang mit einem Grundstück stehen, zu den Ausnahmefällen, deren Ortsbestimmung (Belegenheitsprinzip) sich nach der Lage des Grundstücks bestimmt (vgl. § 3a Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 und Satz 2 Buchst. a, b, c UStG).
II. Ortsregelung für grundstücksbezogene Leistungen
Sonstige Leistungen, die im Zusammenhang mit einem Grundstü...