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Bundesrat bestätigt Kompromiss zur Erbschaftsteuer
[i]Bundesrat, Pressemitteiling vom 14. 10. 2016Der Bundesrat hat am der Reform der Erbschaftsteuer zugestimmt und damit den Weg für neue Regeln zur Steuerbegünstigung von Firmenerben freigemacht. Diese sollen zwar auch künftig weitgehend von der Steuer verschont werden, wenn sie das Unternehmen lange genug fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Die Vorgaben für die Steuerprivilegien wurden allerdings auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses verändert, um die Vorgaben des BVerfG umzusetzen. Das BVerfG hatte wegen der derzeitigen Überprivilegierung eine Neuregelung der Erbschaftsteuer verlangt.
[i]Eisele, NWB 40/2016 S. 3002Künftig wird das Betriebsergebnis des Unternehmens maximal mit einem Kapitalisierungsfaktor 13,75 multipliziert, um die Höhe der Steuer anzusetzen. Zur Vermeidung von Cash-GmbHs, mit denen liquides Vermögen von der Besteuerung befreit werden soll, werden Freizeit- und Luxusgegenstände wie Oldtimer, Yachten und Kunstwerke grundsätzlich nicht begünstigt. Technische und klarstellende Änderungen gibt es bei den Altersvorsorge-Deckungsmitteln und Ausnahmen für vermietete oder verpachtete Grundstücke beispielsweise von Brauereien (zum Ergebnis des Vermittlungsausschusses s. ausführli...