Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Insolvenzrecht | Hinweis auf Erlangung einer Restschuldbefreiung
Der Hinweis auf die Möglichkeit der Erlangung einer Restschuldbefreiung nach einem Gläubigerantrag ist entbehrlich, wenn der Schuldner bereits anlässlich eines noch anhängigen Insolvenzeröffnungsantrags eines anderen Gläubigers ordnungsgemäß belehrt worden ist, sofern dem Schuldner im weiteren Antragsverfahren eine ausreichende Frist verbleibt, die zur Erreichung der Restschuldbefreiung erforderlichen Anträge zu [i]infoCenter „Insolvenzverfahren“ NWB BAAAB-05672 stellen.
Eine erneute Belehrung des Schuldners nach Eingang des zweiten gestellten Eröffnungsantrags bei noch anhängigem erstem Eröffnungsantrag war – so der BGH – nicht erforderlich. Vielmehr durfte das Insolvenzgericht davon ausgehen, dass dem Rechtsbeschwerdeführer als einem verständigen und gewissenhaften Schuldner, der zudem durch einen Fachanwalt für Insolve...