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Jubiläumsrückstellungen in Handels- und Steuerbilanz
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Bilanzierung dem Grunde nach
[i]Hänsch, Rückstellungen: Jubiläumszuwendungen, Lexikon NWB UAAAC-42911 Aufgrund einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist eine Jubiläumszuwendung seitens des Arbeitgebers nicht zeitpunktbezogen auf den Eintritt des Dienstjubiläums, sondern zeitraumbezogen über die gesamte Dauer der Betriebszugehörigkeit zuzuordnen und eine Rückstellung zu bilden.
Der Gesetzgeber hat für die Steuerbilanz in § 5 Abs. 4 EStG eine Durchbrechung der Maßgeblichkeit angeordnet. Demnach sind Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums nur dann zu bilden, sofern
das Dienstverhältnis mindestens zehn Jahre bestanden hat,
das Dienstjubiläum das Bestehen eines Dienstverhältnisses von mindestens 15 Jahren voraussetzt,
die Zusage schriftlich erteilt ist (Schriftformerfordernis) und
soweit der Zuwendungsberechtigte seine Anwartschaft nach dem erwirbt.
Liegen die Voraussetzungen vor, ist nach Auffassung der Finanzverwaltung dennoch kein Ansatz möglich, sofern der Steuerpflichtige mit einer Inanspruchnahme nicht ernsthaft rechnen muss.
II. Bilanzierung der Höhe nach in der Handelsbilanz
Die Bewertung von Jubiläumsrückstellungen unterliegt handelsrecht...