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Rückstellungen: Jubiläumszuwendungen
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
I. Definition und Ansatz
1. Rückstellungen für Dienstjubiläumszuwendungen
Verpflichtet sich ein Unternehmen gegenüber seinen Arbeitnehmern (z. B. im Rahmen einer Betriebs- oder tarifvertraglichen Vereinbarung) anlässlich eines Dienstjubiläums zur einmaligen Zahlung bzw. Gewährung einer Zuwendung (z. B. Geldzuwendungen, zusätzliche Urlaubstage, etc.), muss es für diese erst in einem späteren Jahr einzulösenden Verpflichtungen in der Handelsbilanz eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bilden (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB). Dies wird damit begründet, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Jubiläumszuwendungen wirtschaftlich in den Jahren verursacht ist, für die sie bezahlt werden.
Arbeitsrechtlich ist die Jubiläumszuwendung ein weiteres, neben dem laufenden Arbeitslohn gewährtes Entgelt für die bisher erbrachten Arbeitsleistungen. Damit entsteht auf Seiten des Arbeitgebers ein Erfüllungsrückstand bis zum Zeitpunkt der Leistung der Jubiläumszuwendung. Zahlungen zum zehnjährigen Arbeitsjubiläum eines Arbeitnehmers betreffen den gesamten 10-Jahres-Zeitraum und nicht nur das Jahr...