Online-Nachricht - Dienstag, 11.10.2016

LKW-Maut | Leasinggeber sind LKW-Mautschuldner (VG)

Das Verwaltungsgericht Köln hat mit vier Urteilen entschieden, dass auch Leasinggeber LKW-Mautschuldner sein können (; 14 K 7119/14; 14 K 976/15; 14 K 1019/15; Berufung zugelassen).

Sachverhalt: Geklagt hatten zwei Gesellschaften, die ihre Sattelzugmaschinen Speditionsunternehmen im Wege eines Leasings bzw. eines Mietkaufs zur Verfügung gestellt hatten. In allen Fällen blieben die Leasinggesellschaften zivilrechtlicher Eigentümer der Sattelzugmaschinen. Nachdem die Speditionsunternehmen insolvent gegangen waren und offene Mautforderungen bestanden, nahm das Bundesamt für Güterverkehr die Leasinggesellschaften für diese noch offenen Forderungen in Anspruch. Die hiergegen erhobenen Klagen wies das VG Köln ab.

Hierzu führten die Richter des VG Köln weiter aus:

  • Das LKW-Mautgesetz sieht den Eigentümer als potentiellen Mautschuldner ausdrücklich vor. Dabei handelt es sich um eine bewusste Entscheidung des Bundesgesetzgebers.

  • Eine Einschränkung, wonach nur Eigentümer mit einem Einfluss auf die konkrete Nutzung der Sattelzugmaschinen als Mautschuldner gelten sollen, lässt sich nach Auslegung des Gesetzes und seiner Historie nicht feststellen.

  • Die Heranziehung der Leasinggesellschaften ist auch verfassungsgemäß, da die Mautforderungen zum einen keine erdrückende Wirkung und zum anderen auch die Leasinggesellschaften einen Nutzen von den mautpflichtigen Strecken haben.

  • Schließlich hat die Beklagte auch ermessensgerecht gehandelt, wenn sie zunächst die Speditionsunternehmen in Anspruch nimmt und erst bei einer Insolvenz auf die Leasinggesellschaften zurückgreift.

  • Eine Heranziehung der Fahrer ist dem Gesetz nach zwar ebenfalls möglich, aber in Bezug auf die Verwaltungspraktikabilität im Rahmen der Mauterhebung und die Bonitätsunterschiede der Beteiligten jedenfalls nicht zwingend.

Quelle: VG Köln, Pressemitteilung v. 11.10.2016 (Sc)

Fundstelle(n):
NWB YAAAF-83681