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BFH 18.07.2016 V B 5/16, IWB 19/2016 S. 700

BFH | Weiterhin kein Nachreichen von Rechnungen im EU-Vorsteuer-Vergütungsverfahren

Der BFH hat die Rechtsprechung des FG Köln bestätigt, wonach auch im Vorsteuervergütungsverfahren für EU-Unternehmer nach Fristende Rechnungen nicht mehr nachgereicht werden können. Am Charakter einer Ausschlussfrist habe sich nichts dadurch geändert, dass Rechnungen nunmehr anstatt in Papierform in elektronischer Form einzureichen sind. Rechnungen könnten nur dann ausnahmsweise zulässig nachgereicht werden, wenn sonst – wie im Beschluss näher erläutert – ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vorliegt. Die Ausführungen des BFH dürften auf Einfuhrbelege übertragbar sein.

Martin Diemer

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