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Ausgewählte Entscheidungen europäischer Enforcement-Institutionen
I. Einführung
In Bezug auf den europäischen Kapitalmarkt fällt der European Securities and Markets Authority (ESMA) unter anderem die Rolle zu, für eine einheitliche Anwendung der IFRS Sorge zu tragen. Hierzu koordiniert die ESMA auf Basis sog. European Enforcers Coordination Sessions (EECS) den Austausch zwischen nationalen Enforcement-Institutionen (sog. National Competent Authorities (NCA); in Deutschland: BaFin bzw. mittelbar die DPR), deren Entscheidungen zum Zweck einer einheitlichen Prüfungspraxis Eingang in eine vertrauliche Datenbank finden. Die ESMA hat am einen aktualisierten Auszug (sog. 19th Extract from the EECS's Database of Enforcement ) aus dieser Datenbank veröffentlicht, der eine Reihe getroffener Entscheidungen samt (anonymisierter) Sachverhaltsdarstellungen und Begründungen umfasst. Im Folgenden werden ausgewählte Fälle, die seitens europäischer NCA zu beurteilen waren, nachgezeichnet.
II. Einordnung gemeinsamer Vereinbarungen mit eigener Rechtspersönlichkeit (EECS/0116-02)
1. Beurteilter Fall
Das bilanzierende Unternehmen ist i. H. von 56 % zusammen mit einem weiteren Gesellschafter, der die verbliebenen Anteile i. H. vo...