Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Außergewöhnliche Vorgänge in der Kapitalflussrechnung
I. Sachverhalt
Der U Konzern hat eine Kapitalflussrechnung zu erstellen und dabei u. a. folgende Vorgänge zu würdigen:
Wegen der Stilllegung einer Betriebsstätte mussten Sachanlagen veräußert werden. Dabei ist ein als außergewöhnlich qualifizierter Verlust entstanden.
Ein zuvor nicht aktivierter immaterieller Vermögensgegenstand des Anlagevermögens wurde mit hohem, außergewöhnlichen Gewinn veräußert.
Eine Festzinsdarlehensverbindlichkeit von 10 Mio € wurde vorzeitig gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung von 0,5 Mio € getilgt. Der daraus entstandene Aufwand wird als außergewöhnlich qualifiziert.
U wendet DRS 21 i. d. F. 2016 (DRÄS 6) an.
II. Fragestellung
Welchen Effekt hat die Außergewöhnlichkeit der Aufwendungen/Erträge für die Kapitalflussrechnung?
III. Lösungshinweise
1. GuV und Anhang nach BilRUG
Nach BilRUG sind die außerordentlichen Posten in der GuV entfallen. Begründend war vor allem das mit der Qualifizierung als außerordentlich verbundene Ermessen und der dem folgende Missbrauch, Aufwendungen im Zweifel eher als außerordentlich (prognoseirrelevant) zu qualifizieren, Erträge als gewöhnlich.
An weniger prominenter Stelle des Abschlusses spielt die Außergewöhnlichkeit aber we...