Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Amtliche Sachbezugswerte 2017
Für Sachbezüge, die seit 2007 durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung (kurz: SvEV) erfasst werden, sind die sozialversicherungsrechtlich festgelegten amtlichen Sachbezugswerte auch steuerrechtlich zwingend ( NWB NAAAC-59573, BStBl 2007 II S. 948 = Kurzinfo StuB 2007 S. 749 NWB ZAAAC-59877) anzusetzen und damit steuerlich bindend (vgl. § 8 Abs. 2 Sätze 6 bis 9 EStG).
Durch die SvEV werden amtliche Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung festgelegt. Gegenwärtig kommen für alle Bundesländer folgende amtliche Sachbezugswerte zur Anwendung:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Amtliche Sachbezugswerte
|
2016
|
2015
|
Für freie Verpflegung – monatlich | 236 | 229 |
Für freie Unterkunft – monatlich | 223 | 223 |
Gesamtsachbezugswert | 459 | 452 |
Das BMAS hat in einem Entwurf für die „Neunte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV)“ die Sachbezugswerte für das Jahr 2017 festgelegt.
Der Verbraucherpreisindex für Verpflegung im Bereich Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen ist im Bemessungszeitraum (Juni 2015 bis Juni 2016) um 1,9 % gestiegen. Auf dieser Grundlage wird der Monatswert für die Verpflegung für 2017 im Rahmen der jährlichen Anpa...