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Umsatzsteuer | Ausschluss der Vorsteuer bei Wissenmüssen von Steuerbetrug
Streitig war, ob der Klägerin ein Vorsteueranspruch aus einer Rechnung einer F-GmbH zustand. Die Klägerin hatte Emissionszertifikate von dieser GmbH gekauft. Nach Ansicht des EuGH ist ein Vorsteueranspruch ausgeschlossen, wenn der Empfänger wusste oder wissen musste, dass er sich an betrugsbehafteten Umsatzsteuerketten oder -karussellen beteiligt (, Italmoda
NWB VAAAE-83351). Diese Voraussetzungen eines Wissens oder Wissenmüssens waren nach Ansicht des FG Köln vorliegend nicht erfüllt. Die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 14 UStG lägen vor. Die Rechnung sei ordnungsgemäß, denn diese bilde zutreffend S. 3069 [i]Eine Besprechung dieses Urteils folgt in einer der nächsten Ausgabendie F-GmbH als leistende Unternehmerin i. S. des
§ 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG ab. Für die Bestimmung des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers se...