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LSG Bayern Urteil v. - L 19 R 395/14

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zu den Voraussetzungen einer Erwerbsminderungsrente.

2. Psychische Erkrankungen können erst dann rentenrechtlich relevant werden, wenn trotz adäquater Behandlung (medikamentös, therapeutisch, ambulant oder stationär) davon auszugehen ist, dass der Versicherte die psychischen Einschränkungen weder aus eigener Kraft noch mit ärztlicher oder therapeutischer Hilfe dauerhaft überwinden kann.

Fundstelle(n):
FAAAF-83135

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Bayern, Urteil v. 27.07.2016 - L 19 R 395/14

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