Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BAG 10.12.2002 3 AZR 92/02, NWB 37/2003 S. 282

Betriebsverfassung | Gesamtzusage und ablösende Betriebsvereinbarung

Wird eine freiwillige Leistung im Wege der Gesamtzusage versprochen und dabei darauf hingewiesen, die Leistungsgewährung sei „im Einvernehmen mit dem Gesamtbetriebsrat beschlossen„ worden, so liegt darin in aller Regel der Vorbehalt einer künftigen Abänderung durch Betriebsvereinbarung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Gegenstand einer mit einem derartigen Änderungsvorbehalt ausgestatteten Gesamtzusage als mitbestimmungsfrei anzusehen ist. § 77 BetrVG beschränkt den Anwendungsbereich von Betriebsvereinbarungen nicht auf Gegenstände der zwingenden Mitbestimmung ().

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen