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Dienst- und Elektrofahrräder als Incentive für Mitarbeiter
Lohn- und umsatzsteuerliche Regelungen
In [i]Heuser, Mitarbeitermotivation durch steuerlich begünstigte Bezüge mit oder ohne Gehaltsumwandlung, BBK 11/2016 S. 535 NWB DAAAF-74269 Ballungsräumen und Großstädten als Pendler mit dem Auto zu fahren und es zu parken, ist mittlerweile ein teures Vergnügen. Durch die Kombination von Fahrrädern mit immer leistungsstärkeren Elektromotoren und immer größerer Reichweite hat sich für den Weg zur Arbeit eine immer interessantere Alternative für Pendler entwickelt. Arbeitgeber tragen dieser Entwicklung Rechnung und stellen immer häufiger ihren Arbeitnehmern entsprechende E-Bikes zur Verfügung – zusätzlich zum oder statt eines herkömmlichen Dienstwagens. Der Beitrag zeigt, welche lohn- und umsatzsteuerlichen Konsequenzen hieraus resultieren.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Hintergrund und Einstufung als Fahrrad oder Kraftfahrzeug
[i]Vorteile für Arbeitnehmer und -geberZunehmend bieten Firmen ihren Mitarbeitern Dienstfahrräder an – anstatt oder zusätzlich zu einem Firmenwagen. Neben dem Umweltgedanken, der Förderung der Gesundheit und Zufriedenheit der Mitarbeiter sowie der Firmenreputation spielen hierbei auch finanzielle Erwägungen eine Rolle: Einerseits ergeben sich regelmäßig wirtschaftliche Vorteile für die Mitarbeiter, andererseits können auch die Arbeitgeber in den Fällen einer ...