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BBK Nr. 19 vom Seite 917

Dienst- und Elektrofahrräder als Incentive für Mitarbeiter

Michael Heuser

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 932Wann ist ein Fahrrad noch ein Fahrrad und wann gilt es schon als Kraftfahrzeug? Diese verkehrsrechtliche Einordnung ist entscheidend für die lohn- und umsatzsteuerliche Behandlung.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Einstufungskriterien

[i]Einstufung als Fahrrad oder KfzAbgesehen von antriebslosen Fahrrädern wie City- oder Trekking-Bikes und Rennrädern gelten auch Elektrofahrräder bis zu bestimmten Leistungsgrenzen als Fahrrad:

  • E-Bikes werden als Fahrrad eingestuft, solange sie eine Geschwindigkeit von 6 km/h nicht erreichen.

  • Bei Pedelecs darf die Motorunterstützung nur bis zu 25 km/h erfolgen und der Hilfsantrieb höchstens eine Nenndauerleistung von 0,24 kW haben.

II. Überlassung eines als Fahrrad eingestuften Elektrofahrrads

[i]Pauschalversteuerung nicht möglichBei Fahrrädern oder als Fahrrad eingestuften Elektrofahrrädern wird die private Nutzung insgesamt mit 1 % der auf volle 100 € abgerundeten Preisempfehlung einschließlich der Umsatzsteuer angesetzt. Dieser Wert beinhaltet auch die Nutzung des Fahrrads für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Der Arbeitgeber muss diesen Vorteil über die Gehaltsabrechnung des Mitarbeiters versteuern. Eine Pauschalvers...

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