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Unfallversicherung: Neues zum Arbeits- und Wegeunfall
Aktuelle Rechtsprechung
[i]infoCenter
„Unfallversicherung“
NWB RAAAB-13236 Arbeitsunfälle der
Mitarbeiter belasten die Unternehmen in vielfältiger Weise. Zu diesem Begriff
sind wichtige neue Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit ergangen. Ein
Arbeitsunfall ist ein Unfall bei einer versicherten Tätigkeit. Dies bedeutet
zunächst, dass es sich bei dem Verunglückten um einen Versicherten handeln
muss. Das Gesetz (§ 2
Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) stellt Beschäftigte unter
Unfallversicherungsschutz. Das gilt auch für Lernende während der beruflichen
Aus- und Fortbildung in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskursen und
ähnlichen Einrichtungen. Bei Prüfung der Frage, ob ein Arbeitsunfall vorliegt,
ist die Abgrenzung zum privaten und damit unversicherten Bereich von besonderer
Bedeutung und umfasst insbesondere auch Wegeunfälle.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Unfälle bei außerbetrieblichen Aktivitäten
1. Unfall bei einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung
[i]Weihnachtsfeier während der KernarbeitszeitIn erster Linie geht es in der Unfallversicherung um den Versicherungsschutz bei der beruflichen Tätigkeit. Dabei kommt es immer wieder zu Situationen, bei denen nicht klar ist, ob die jeweilige Tätigkeit zur betrieblichen Tätigkeit rec...