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Unfallversicherung: Neues zum Arbeits- und Wegeunfall
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB QAAAF-82933 Arbeitsunfälle der Mitarbeiter belasten die Unternehmen in vielfältiger Weise. Zu diesem Begriff sind wichtige neue Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit ergangen. Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall bei einer versicherten Tätigkeit. Dies bedeutet zunächst, dass es sich bei dem Verunglückten um einen Versicherten handeln muss. Das Gesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) stellt Beschäftigte unter Unfallversicherungsschutz. Das gilt auch für Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen. Bei Prüfung der Frage, ob ein Arbeitsunfall vorliegt, ist die Abgrenzung zum privaten und damit unversicherten Bereich von besonderer Bedeutung und umfasst insbesondere auch Wegeunfälle.
Ausführlicher Beitrag s. .
Unfall bei einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung
[i]Sachgebietsinterne WeihnachtsfeierDas einen Unfall während einer Weihnachtsfeier als Arbeitsunfall anerkannt. Es handelte sich hier um die Feier einer Abteilung des Betriebs. Das BSG ist erstmalig von der Forderung abgerückt, dass die persönliche Teilnahme der Betriebsleitung für die Anerkennung einer be...