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Begriff des „wirtschaftlichen Zusammenhangs“ i. S. des § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB XAAAF-82520 Der BFH hat mit seinem Urteil vom - I R 61/14 NWB JAAAF-77193 für eine Klarstellung des Begriffs „wirtschaftlicher Zusammenhang“ i. S. des § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG gesorgt.
Ausführlicher Beitrag s. .
Höchstbetragsberechnung für die Anrechnung ausländischer Quellensteuer
[i]infoCenter „Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften § 34c EStG“ NWB LAAAB-04769 Aufgrund der Rechensystematik in der gesetzlichen Höchstbetragsberechnung des § 34c Abs. 1 Satz 2 EStG führt eine Zuordnung von Betriebsausgaben und Betriebsvermögensminderungen zu den ausländischen Einkünften regelmäßig zu einer Verringerung des Anrechnungshöchstbetrags.
Änderung durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz
Durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG) vom (BGBl 2003 I S. 660) wurde § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG neu eingeführt. Demnach sollen im Rahmen der Höchstbetragsberechnung – in Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung des , BStBl 1994 II S. 799) – bereits Betriebsausgaben und Betriebsvermögensminderungen bei den ausländischen Einkünften abgezogen werden, die mit den [i]Einführung von § 34c Abs. 1 Satz 4 EStGzugrunde liegenden Einnahmen in einem mittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang wurde nicht mehr gefordert.
Auslegung des Begriffs „wirtschaftlicher Zusammenhang“
Die Auslegung des unbestimmten Rechts...