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LSG Sachsen Urteil v. - 5 RS 72/13

Gesetze: AAÜG § 1 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Es fehlt es an der sachlichen Voraussetzung zum maßgeblichen Stichtag des 30. Juni 1990, weil der Kläger nicht entsprechend seiner Ausbildung als Ingenieur beschäftigt war. Vielmehr war er schwerpunktmäßig im ökonomischen verwaltenden Bereich tätig. Dies stellt einen berufsfremden Einsatz dar.

Fundstelle(n):
MAAAF-82794

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Sachsen, Urteil v. 19.07.2016 - 5 RS 72/13

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