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Die EU-Datenschutzgrundverordnung
Auswirkungen auf das Unternehmen und den Beschäftigtendatenschutz
Am trat die „Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr“, kurz: die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Die EU-Datenschutzgrundverordnung ersetzt ab dem das bestehende nationale Datenschutzrecht in der EU. Noch sind es fast 1 ½ Jahre bis zur Änderung, allerdings müssen eine Vielzahl von Änderungen berücksichtigt und viele Anforderungen rechtzeitig vorbereitet werden.
I. Bedeutung für die Unternehmen
Grundsätzlich ist das Thema Datenschutz für viele Unternehmen und Privatpersonen wichtig, allerdings werden Verstöße gegen die bestehenden Datenschutzvorschriften oft auch als Kavaliersdelikt abgetan. Gründe dafür sind u. a. der fehlende Verfolgungsdruck durch die örtlichen Behörden, aber auch die vergleichbar geringen Bußgelder bei Verstößen gegen das Gesetz. Ziel der europäischen Union ist es, das Datenschutzrecht auf eine einheitliche Basis zu bringen. Die vielen nationalen Regelungen in der Europäischen Union sollen durch ein einheitliches Gesetz abgelöst und somit auch mehr Rechtssicherheit geschaffen werden. Mit der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung wird der Datenschutz grundsätzlic...